Hallo ,ja wir haben das Zuflussprinzip angewandt da wir ja bereits im Monat März 21 waren und somit das Entstehungsprinzip nicht mehr angewendet werden durfte. Ich entnehme Ihrer Antwort das wir den Nettoausfall um die Steuerersparnis die sich im März durch Steuerbrutto Folgejahr ergeben hat ,hätten kürzen müssen? Viele Grüße und danke für die Antwort
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