Guten Tag Herr Renz und wer sich gern noch angesprochen fühlt, wie gehen Sie mit den unentgeltlichen Wertabgaben im Rückwirkungszeitraum um. Also z.B. Privatnutzung Telefon etc. Als ich das Einzelunternehmen am Anfang des Jahres gebucht habe, wusste ich noch nicht, dass ich es umwandeln werde. M.E. ist für Leistungsentnahmen keine "rückwirkende Zuführung" in einen steuerlichen Sonderposten vorzunehmen, wie für Sach- und Barentnahmen im Rückwirkungszeitraum. In der Umsatzsteuervoranmeldung des Unternehmers Einzelunternehmens gehört die aber noch mit rein. Wie gehe ich jetzt aber bilanztechnisch und ertragsteuerlich in der Steuer- und Handelsbilanz damit um? Vielleicht kann mir jemand helfen. Stört es noch wen, dass die DATEV noch immer kein sauberes Szenario dafür hat? Ich meine eine Umwandlung kann doch kein Einzelfall sein!.
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