Hallo Frau Böllhoff, es werden alle Mitarbeiter gezählt, für die auch ein Lohnkonto bei der Lohnabrechnung erstellt wird. Dies ist grundsätzlich für alle abgerechneten Arbeitnehmer ohne Austrittsdatum der Fall. Auch Mitarbeiter, die sich in einer Unterbrechung befinden (z. B. aufgrund Elternzeit oder Aussteuerung durch Krankengeldende), wird ein Lohnkonto angelegt, damit am Jahresende oder bei Austritt die korrekten Meldungen erzeugt werden können. Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Daniela Eichler Personalwirtschaft DATEV eG
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