@blum 😃 Es freut mich, wir kommen in der Sache immer näher 👍. Mal angenommen DATEV hätte eine solche Funktion im Markt - konkret in DUO: Der Mandant bekommt da einen Hinweis, dass zum Vorsteuerabzug etwas fehlt. Der Mandant ignoriert den Hinweis und gibt den Beleg "weiter". Dieser landet in der Auftragsbuchhaltung der Kanzlei und uns (in der Steuerkanzlei) fällt das beim Buchen nicht auf bzw. rutscht durch. Nehmen wir jetzt das Finanzamt mit ins Spiel und die Betriebsprüfung wüsste, dass die Anwendung ab der Version XY Ihren gewünschten Hinweis auch liefert. (von einem Protokollierten Hinweis, den wir einsehen könnten sprechen wir jetzt mal nicht). Kommen wir dann nicht in die Zwickmühle, dass wir Genossenschaftssoftware empfohlen haben, die nun dem Finanzamt das Konstrukt des Vorsatzes (weil Hinweis ignoriert) liefert? Machen wir uns als Kanzlei nicht dann zusätzlich mitverantwortlich für den Strick, an dem der Mandant möglicher weise hängen wird? Mir fällt da eine Kassensoftware ein, bei dem die Finanzverwaltung gezielt Prüfungen vorgenommen hat🤐. Wie gehen wir mit Bestandsnutzern um? Müssen die uns dann Unterschreiben, dass sie eine Softwareeinsetzen, die ihnen ggf. dann auch zum Problem wird? Welcher Mandant würde das überhaupt akzeptieren? Ich bleibe dabei: Das kann keinen Vorteil für uns und unsere Mandanten bringen! Die Probleme werden dadurch nur mehr. Und stichhaltige Argumente, was wir damit für den Mandanten liefern erkenne ich nicht bzw. werden nicht genannt. Wir können doch nicht von DATEV den Strick fordern, an dem das Finanzamt möglicher weise Mandanten an den Pranger binden wird oder schlimmer. Ich will jetzt kein gegenteiliges IDEAS dazu starten, aber mich würde schon interessieren, ob ich allein mit meinen Gedanken -leider gegen diese Idee- bin. Gerne lösche ich mein Konto hier wieder.
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