Hallo Frau Frohmeyer, ich habe einen Mdt. (Speditionsfirma) der 5 seiner Mitarbeiter an Kunden für sog. Transportaufträge entleiht. Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur liegt vor. 80 % der Umsätze sind durch das Entleihen der Mitarbeiter. Ich habe das jetzt so verstanden dass ich das Kennzeichen zur Schlüsselung der gewerblichen AÜ setze, beim Mandant und auch bei den Mitarbeitern, auch wenn es keine Zeitarbeitsfirma ist?
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