Hallo! Wir haben seit Kurzem einen Mandanten aus dem Dachdeckerhandwerk und stehen nun vor dem Problem, wie die jährliche Mitteilung der Soka bzgl. 13. Monatsgehalt, aber vor allem des AG-Beitrags zur Altersvorsorge zu behandeln ist. Zunächst stellt sich bzgl. beider Gehaltskomponenten die Frage, ob diese ZUSÄTZLICH auszuzahlen sind? [Bzgl. 13. Monatsgehalt erscheint dies so, wenn man der Anleitung folgt (Dok.Nr. 5303063). Irritierend ist dabei, dass sowohl 13. Gehalt als auch bAv doch bereits % in dem monatlichen SOKA-Beitrag mit veranschlagt werden mit 3,20 % bzw. 6,20 %) und der ZVK-Beitrag (st.frei) monatlich ja auch bereits ausgewiesen wird.] Bzgl. des AG-Beitrages zur Altersvorsorge findet sich zudem keine Dachdecker-spezifische Anleitung und es wird auf das Dokument zur allgemeinen Anlage von bAV verwiesen. Hier stellt sich jedoch das Problem, dass es ja keine Vertragsdaten zu der von der Soka durchgeführten Altersvorsorge gibt, die man entsprechend der allg. Anleitung anlegen könnte. Auch die Soka konnte telefonisch keine Hilfe geben, was die richtige Umsetzung in der Lohnanbrechnung angeht. Für mich sieht es zusammenfassend bis jetzt so aus und es stellen sich folgende Fragen: -13 Monatsgehalt ist im November als zusätzlicher Lohnbestandteil auszuweisen und auszuzahlen in Höhe desBetrages laut Soka-Bescheid. Der Betrag wird dem AG nicht erstattet (?) - BaV Jahresbeitrag gemäß Bescheid ist auszuweisen (NUR WIE?!), aber nicht auszuzahlen, da bereits "Im Hintergrund" von der Soka für den AN angespart, dadurch dass der AG monatlich seinen SOKA-Beitrag zahlt. - welchen Zweck hat der "ZVK-Beitrag st.-frei", der monatlich in der Gehaltsabrechnung auftaucht? Hat dies nur Auswirkungen auf die LSt-Anmeldung des AG? Für jeden Hinweis bedanke ich mich im Voraus!
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