Hallo Herr Huegele1, sollte der JA 2020 noch nicht gemacht sein, können Sie die GS dort über ein Forderungskonto zum 31.12.2020 verbuchen und diese dann in 2021 mit dem Zahlungseingang auflösen. Dies sollte auch bei einem 4(3)-Rechner möglich sein. Auf diese Art und Weise sollte die Korrektur der ZM möglich sein, bzw. Sie geben einfach eine weitere für 12/20 ab. Ansonsten sehen ich persönlich keine andere Möglichkeit, als die Ihre.
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