Hallo, für die Abrechnung finden Sie Beispiele im Dokument 5303284 - Grenzgänger . Die Sozialversicherung in LODAS kann lediglich nach den deutschen Sozialabgaben ermittelt werden. Die Beitragsberechnung nach französischem Recht ist nicht möglich. Wie Sie die gezahlten Beiträge an eine ausländische Sozialversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen können, entnehmen Sie dem Dokument 1021612 – Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren unter 3. Berücksichtigung / Bescheinigung von Beiträge an ausländische SV-Träger.
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