Hallo community! Vielleicht könnt Ihr mir helfen!? Seit 9/2018 sind bei einem Mandanten zwei Berufsvollzeitschüler angestellt. Diese bekommen mtl. 100€ "Taschengeld". Dieses unterliegt nicht der SV-pflicht. Es ist jedoch eine Meldung zur UV zu erstellen. Also wurden die Mitarbeiter mit Personengruppenschlüssel 190 und Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0 erfasst. Jedoch besteht für diese Mitarbeiter Umlagepflicht. Das wusste ich anfänglich nicht und habe mit den Stammdaten für November die berichtigten Stammdaten diesbezüglich für 9-11/18 ans RZ gesendet. Nun liegen mir die Auswertungen vor. Jedoch wurde für die beiden Mitarbeiter wieder keine Umlage berechnet und abgeführt. Was muss ich anders erfassen, damit eine Umlage berechnet und (auch für die vergangenen Monate) an die Krankenkassen gemeldet wird? Ach ja, ich rechne mit LODAS ab. Danke für Eure Hilfe.
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