Herr Lutz, danke für den Auszug aus dem SGB. Somit ist das Beispiel von Datev nicht falsch. Frage: das Gesetzt lässt es zu, aber macht das auch Sinn? Ich frage nach der Logik dieses Zustandes. Wir haben 2 Formeln für die Berechnung von KUG und sie liefern unterschiedliche Ergebnisse. Ist das gut so? Machen beide Formeln Sinn? Vielleicht muss man das Gesetz dahingehend etwas anpassen. @TN hat doch gesagt, er bevorzuge die Umrechnungsformel mit tatsächlichen Tagen. Warum? Das unterliegt doch einer Logik, dass er zu dieser Entscheidung kommt. Bei der Formel mit den 173,33 Std sehe ich aber keine Logik. Herr Lutz, Sie sagen: „Ich rechne dann nicht für jeden Monat die jeweilige Monatsarbeitszeit aus und ziehe die Stunde anteilig ab sondern berechne dies mit dem Durchschnitt von 13 Wochen in 3 Monaten. Und somit passt m.E. die Durchschnittsberechnung, ...“ Wenn ich das paraphrasiere, dann heißt das: „Ich mach das so, somit passt das.“ Tut mir leid, aber das ist kein Argument. Vorher fragen Sie: „Und wie zieht man eine Fehlstunde bei einem Mitarbeiter mit einem Festgehalt ab?“ Wie zieht man 176 Fehlstunden ab? Anscheinend nicht mit 173,33-176, weil dann ein negatives Istentgelt entsteht. Stattdessen zieht man die Arbeitsstunden von den 173,33 Std laut Frau Müller ab. Kann ich dieses Vorgehen auch auf 176 Arbeitsstunden anwenden? Nein, denn dann entstehen negative KUG-Stunden. Die Formel ist inkonsistent. Diese 173,33 sind die durchschnittlichen Monatsarbeitsstunden auf ein Jahr betrachtet. Was hat diese Zahl mit den tatsächlichen Arbeitsstunden eines Monats zu tun? Zum Schluss noch ein Argument für die prozentuale Berechnung. Gehalt ist unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden eines Monats. Wenn ich jetzt aber in X% Kurzarbeit bin und die 173,33-Formel benutze, dann wird das Gehalt abhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden. Erneut die Frage nach dem Sinn. Soll es dann Zufall sein, was man an Gehalt bekommt, je nachdem in welchem Monat eine Firma KUG anmeldet? (Es kann ja nur ein Monat KUG sein und der Rest des Jahres läuft normal ab) Mit der prozentualen Berechnung passiert das nicht. Diese ist konsistent. Wer auf X% Kurzarbeit ist, erhält (100-X)% Gehalt. Es ist egal, ob der Monat 20 oder 23 Arbeitstage hat und das Gehalt bleibt unabhängig von den Arbeitsstunden.
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