Hallo liebe Community, beim Mitarbeiter eines Mandanten läuft aktuell eine Privatinsolvenz. Die Berechnung der pfändbaren Beträge erfolgt nach Pfändungstabelle. Nun hat der Mitarbeiter zwei E-Bikes bekommen, die er mit 0,25% versteuern und die Leasingraten über einen Bruttogehaltsverzicht tragen wird. Nach Rücksprache mit der Insolvenzverwalterin ist das Vorgehen in Ordnung, solange der Gehaltverzicht die pfändbaren Beträge nicht mindert. Genau das stellt mich allerdings vor Herausforderungen. Ich versuche mal bestmöglich zu erklären, wie ich bisher vorgegangen bin: Ich habe eine eigene Lohnart mit Stammlohnart 200 angelegt und die Pfändbarkeit der Lohnart im 1. Versuch auf "nicht f. Pfändung zulässig/Unterhaltspf.: nicht f. Pfändung zulässig" und im 2. Versuch auf "nicht pfändbar/Unterhaltspf.: nicht pfändbar" geschlüsselt. Das Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche: das maßgebliche Nettoeinkommen für die Pfändung erhöht sich um den Betrag des Bruttogehaltsverzichtes, etwa 210 Euro, und es werden 50 Euro mehr gepfändet, als wenn ich eine Probeabrechnung ohne den Gehaltsverzicht, nur mit der 0,25%-Versteuerung durchführe. Eigentlich dürfte sich mit Abrechnung des Gehaltsverzichtes der Pfändungsabzug nicht bzw. nicht so gravierend verändern, weil die Lohnart laut Schlüsselung doch gar nicht bei der Pfändung berücksichtigt werden darf. Selbst wenn die durch den Gehaltsverzicht eingesparten Steuern und SV-Beiträge das maßgebliche Nettoeinkommen erhöhen, ist die Ersparnis doch in jedem Fall geringer als der Bruttogehaltsverzicht selbst. Ich hatte die Idee, die Pfändung auf Bruttomethode umzustellen, aber das erscheint mir unzulässig, zumal der Mitarbeiter auch unpfändbare Bezüge erhält. Fragen: - Warum wird der Bruttogehaltsverzicht netto auf das maßgebliche Nettoeinkommen für die Pfändung draufgerechnet? - Dürften nicht nur die durch Gehaltsverzicht eingesparten Steuern und SV-Beiträge das maßgebliche Nettoeinkommen erhöhen? - Wie kann ich vorgehen bzw. was könnte ich versuchen, um eine korrekte Pfändungsberechnung zu erreichen? Ich bin für Hilfe, Tipps, Ideen und Denkanstöße dankbar. Liebe Grüße Sara
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