Hallo J_B, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Die bei uns beschäftigten Diplomanden und Masteranden sind definitiv nur zur Erarbeitung ihrer Abschlussarbeit da. Sie erhalten zwar ein monatliches Entgelt von uns, dieses wird aber (wie in Ihrem Beispiel genannt) für die Übergabe der Diplom-/Masterarbeit gezahlt. Ansonsten organisieren sie sich und ihre Arbeitszeit komplett selbst. Bei dieser Konstellation liegt uns die Info vor, dass keine Meldepflicht, keine SV-Pflicht sowie auch keine UV-Pflicht besteht. Aus diesem Grund haben wir immer die Personengruppe 900 angewandt, da nicht melde-, sv- und uv-pflichtig. Würden wir die Personengruppe 190 nehmen, würde ja UV-Pflicht bestehen.
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