Hallo, ich hoffe diese Frage wurde noch nicht zu oft gestellt, jedenfalls habe ich keine Antwort gefunden. Wie verhält es sich bei der Förderung von Umbau- und Hygienemaßnahmen, wenn im Förderzeitraum Juni nur Abschläge gezahlt wurden. Die Restarbeiten/ Schlussrechnung (hier Erweiterung Außengastronomie) erfolgte erst im Juli. Dann soll keine Förderung der Restsumme erfolgen? In einen ähnlichen Fall verhält es sich so, das der Betrieb bis einschließlich Mai ÜH III bekommt, aber erst im Juni die Rechnungen für Hygiene- und Umbaumaßnahmen eingegangen sind. Laut telefonischer Auskunft der BMWi Hotline, erfolgt keine Förderung, weil Rechnungsdatum nicht im maßgeblichen Förderzeitraum??? Dann sind m.E. auch die Kosten für die Antragstellung, ergo mein Honorar, nicht zu berücksichtigen, weil die Rechnung erst im August gestellt ist?
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