Vielen Dank für Ihre Antwort. Dass die Verpflichtung zur Zahlung der Pflichtzuschüsse ab 2022 für die Altverträge besteht ist mir schon bewusst. Meine Frage zielte auf die Fälle, wo ich z.B. eine jährlich einmalige Umwandlung von Weihnachtsgeld habe. Hier besteht ja aufgrund der Pauschalversteuerung Sozialversicherungsfreiheit. Hier wäre dann also auch ein Pflichtzuschuss zu zahlen ?
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