Zwischen der Translation von BWL/IT-Sprache und Rechtsbegriffen sehe ich allerdings schon einen deutlichen Unterschied. Das eine sind im wesentlichen interne Vorgänge, die wahrscheinlich in den Grundzügen prinzipiell auch internationalisiert sind oder internationalisiert werden können, während die meisten Rechtsbegriffe in anderen Ländern trotz Übersetzung (auch sinnnahen) vollkommen anderen gesetzlichen Folgen haben. Es hat meiner Meinung nach z.B. gar keinen Sinn, das steuerrechtliche Wort "Gewinnerzielungsabsicht" in eine andere Sprache (nur) zu übersetzten, man müsste auch eine rechtliche Synopse zum Begriff im Zielland herstellen um diesen Begriff auch nur annähernd begreifbar zu machen.
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