Hallo Herr Hofmeister, ... für dieses Jahr ändert sich selbstverständlich noch nichts. Ab 1. Januar 2017 müssen die Abrechnungssysteme der Pflegeeinrichtungen jedoch die "neuen" Kontenzuordnungen an die Finanzbuchhaltungssysteme übergeben können. Die Anpassungsarbeiten in den Abrechnungssystemen sind rechtzeitig abzuschließen - das ist der Grund der Nachfrage bei DATEV, ab wann eine Neuauflage des SKR45 verfügbar ist.
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