Mir hat dieser Lösungsvorschlag wirklich sehr geholfen. Nun habe ich allerdings ein weiteres Problem. Der Mitarbeiter ist am 17.05. verstorben. Das Gehalt bis zum 17.05. habe ich nur SV-pflichtig über ihn selbst und nur Steuer-pflichtig, lt. Anleitung über seinen Erben abgerechnet. Nun stellt sich aber heraus, dass ich den vollen Monat bezahlen muss. Das anteilige Gehalt vom 17.05.-31.05. gilt somit ja als Sterbegeld. Für die nur steuerpflichtige Zahlung, für das Gehalt vom 01.05.-17.05., habe ich die Steuer ID des Erben, ansonsten aber alle Steuermerkmale des Verstorbenen beim Erben angegeben. Außerdem wurde das Kästchen "Keine Teilnahme am Verfahren" unter "Besonderheiten elektronische Lohnsteuerkarte" aktiviert. Nun würde ich das Sterbegeld erst im Juni abrechnen. Muss hierfür nun die Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Lohnsteuerkarte erfolgen und muss das Sterbegeld mit den Steuermerkmalen des Erben abgerechnet werden? MfG
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