Hallo, kann mir jemand sagen, ob der Arbeitgeber an einen Mitarbeiter dessen Arbeitsverhältnis seit Dezember 2020 ruht auch die EEP auszahlen muss? Der Mitarbeiter ist inzwischen von der Krankenkasse ausgesteuert, ist aber weiterhin arbeitsunfähig und bekommt eine Leistung von der Arbeitsagentur, weil der EU-Rentenantrag auch nach etlichen Widersprüchen nicht bewilligt wurde. Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Sachverhalt? Vielen Dank für Infos. AR202
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