Hi Wu.... ich habe es gestern so von einer MAin der AfA erklärt bekommen, dass wirklich nur die Monate als Bezugsmonate zählen, in der das KUG gestattet wird, sprich auch wirklich von der AfA erstattet worden ist.........d.h. die 4 Folgemonate nach dem bemängelten Monat muss ich in meinem Fall korrigieren und neu abrechnen.....
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