Unser Mandant ist 4(3)-Rechner und führt so. Leist. nach England aus (das anmelden von Patenten für Unternehmer aus England in Deutschland). Wir buchen mit dem SKR04 somit war die Buchung bis 31.12.2020: 4336/1800 (Nicht steuerbare s. Leistung § 18b UStG / Bank). Hierbei musste die USt-ID-Nr. eingegeben werden, damit dies korrekt in die Zusammenfassende Meldung (ZM) einfließen kann. Nun werden in der FiBu 01/21 Ausgangsrechnungen unseres Mandanten aus dem Jahre 2020 von seinem Kunden (englischer Unternehmer) bezahlt. Auf den Rechnungen sind weiterhin die USt-ID-Nr. aufgelistet, da in 2020 diese noch für die ZM relevant waren. Den Buchungssatz aus 2020: 4336/1800 kann ich nun in 2021 nicht mehr anwenden, da das DATEV System erkennt, dass eine GB USt-ID-Nr. nicht mehr möglich ist. Es erscheint ein Hinweis mit dem Link zum Lexinfo Dokument 1004961, dieses hilft mir jedoch nicht ausreichend weiter, da es auch keine Buchungsbeispiele gibt. Es ist möglich das System zu zwingen die Buchungssatz 4336/1800 anzunehmen mit der GB USt-ID-Nr., jedoch fließt diese nicht in die ZM ein. Frage: Sind diese Ausgangsrechnungen nun als Drittlandseinnahme zu verbuchen? Den Buchungssatz würde ich die folgt bilden: 4338/1800 (Nicht steuerbare Umsätze Drittland / Bank). Mit freundlichen Grüßen Milan M. Steuerfachangestellter (Dies ist meine erste Frage, ich Hoffe ich habe die richtigen Kategorien ausgewählt)
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