Liebe Kollegen, wir haben eine Prüfung der Rentenversicherung. Der Prüfer fordert die Arbeitszeitnachweise der letzten 4 Jahre. Mit Hinweis darauf, dass diese nur 2 Jahre aufzuheben sind und diese damit aus unserer Sicht nicht vorlegt werden müssen, pocht er auf sein Recht. Sonst könnte er den Mindestlohn nicht prüfen. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
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