Also Lösung ist wie folgt: Ansatz/Ausweis Handelsrechtlich erfolgt eine Umwidmung, das es verrechnet werden kann. Es ist weder AV noch UV, weil § 246 II S.3 HGB den "übersteigenden Betrag in einen gesonderten Posten" gliedert. Bewertung Zum Zeitwert, d.h. Aufdeckung der stillen Reserven Erfassung einer Ausschüttungssperre unter Berücksichtigung latenter Steuern. KleinstKapG interessieren mich hier nicht. Steuerrecht: Grundsätzliche Maßgeblichkeit der HB (§5 I S 1), aber explizites Verrechnungsverbot (§ 5 Ia) Bewertung nach lex specialis lt. § 5VI, Befolgung der AfA-Vorschriften § 6 I Nr. 1, § 7 So, und nun die Lösung in DATEV: Auf HB Ebene raus aus der AnBu, aber Verbleib weiterhin in der StB
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