Hallo liebe DATEV - Community, ich habe eine Frage zur Handhabung von EÜR Steuern in Verbindung mit dem Formular GuE: Wird bei der Nutzung von EÜR Steuern keine EÜR mehr innerhalb der GuE erfasst und mit der GuE zusammen an das FA übermittelt? Muss man die GuE und EÜR Steuern separat übermitteln? Somit nun zwei Vorgänge anstoßen? Gibt es dann keine EÜR auch keine Anlagen SE/AVSE mehr in der GuE? Diese werden für die Gesamthand und für das Sonderbetriebsvermögen nur noch aus EÜR Steuern an das Finanzamt übermittelt. Vielen vielen Dank vorab.
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