Halle liebe Mitstreiter, ich habe schon viel gelesen, aber ich bin mir immer noch nicht schlüssig, ob mein Mandant Tanzlehrer, der auch Tanzreisen organisiert, nun für die November/Dezemberhife nur die Marge als Umsatz anrechnen kann oder den in diesen Monaten zugeflossenen Umsatz (ohne Abzug der Vorleistungen für die Reisen - die kommen erst viel später).Er ist Einnahmeüberschuss-Rechner, so dass der Umsatz und die Vorleistungen monatlich weit auseinander fallen. Danke für eure Tipps.
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