Guten Tag, ich habe folgende Konstellation bei einem Mandanten: Bezieher von Pensionskassen und gesetzl. Rente arbeiten als kurzfristig Beschäftigte 1 Jahr lang bei uns. Da Sie hohe Pensionsbezüge haben werden Sie mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Wenn diese mir bestätigen das diese Beschäftigung Ihre 1. ist, dann müsste ich doch die EPP auszahlen können. Ich kann es aber nirgendwo erlesen, die Beispielkonstellation bezieht sich immer nur auf pauschalversteuerte GfB's. Weis vielleicht einer etwas konkret zu diesem Thema? Für Antworten wäre ich sehr dankbar :-)) Viele Grüße Ursula Ramroth
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