Umsatz in.S.d. Novemberhilfe, Verhältnisse, keine Antragsberechtigung trotz Wegfall von 80% Umsatz durch Lockdown ?! Der Fall liegt etwa so: Mandant vermietet technische Ausrüstung für Messen u dergl. Umsatzverhältnisse 2019 und 2020 etwa 40% Umsatz an Ausländische Unternehmer für Messen in Deutschland =a 40 % Umsatz an Deutsche Unternehmer für Messen in Deutschland =b 20 % Umsatz an Deutsche Unternehmer für Messen im Ausland = c Umsatzausfall (seit März fast) 100%, Umsatzausfall wg deutschen Lockdowns 80% (a+b) Antragsberechtigung NovHilfe nein, da a=Auslandsumsatz aufgrund USt-rechtlicher Leistungsortsfiktion Vom Umsatz i.S.d. NovHilfe=steuerbaren Umsatz b+c entfallen aber nur 40/60-tel auf durch deutsche Lockdownvorschriften ausfallenden Umsatz. Somit ist die Grenze "regelmäßig mindestens 80 % der Umsätze" (im Sinne der NovHilfe) gerissen.. Das Ergebnis ist derartig merkwürdig, dass ich mir erlaube, die geneigten Forumsteilnehmer um Ihre Einschätzung der Richtigkeit der Auslegung (Auf Anfrage an Bewilligungsstelle erhielt ich einen herauskopierten Auszug der FAQS mit dem Hinweis, die Subsumption unterläge dem prüfenden Dritten) bitten möchte. Der Mandant weint und möchte ggf. den Rechtsweg beschreiten. Den dürfte ich aber wohl nicht stellen...
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