Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer bei der Kfz-Kostendeckelung, die wir für einen betrieblichen Pkw anwenden. Bisher wurden die mit Vorsteuer belasteten Kosten addiert und dann mit einer Schätzung für den privaten Nutzungsanteil multipliziert um so die BMG für die Umsatzsteuer zu erhalten. Meine Frage ist jetzt für das Jahr 2020 auf Grund der Steuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Kann man einfach die BMG wie bisher auch errechnen und sagt dann die Hälfte von diesem Betrag sind mit 19 % USt und die andere Hälfte mit 16 % USt oder muss man tatsächlich alle Vorsteuerabzugsfähigen Kosten die jeweils mit 19 % USt und 16 % USt abzugsfähig waren addieren und somit sozusagen zwei BMG's zu erhalten. Vielen Dank für ein Feedback! Mit besten Grüßen Christian
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