Hallo ich habe eine Frage zur Buchführung nach Umwandlung einer e.K. in eine GmbH, hoffentlich kann mir jemand behilflich sein. Die e.K. ist unterjährig in eine bereits bestehende GmbH eingebracht worden. Ich habe die Buchwerte aus der Abschlussbilanz der e.K. zum Übertragungsstichtag in die GmbH übernommen. Dabei sind auch die Gewerbesteuerrückstellungen aus den Vorjahren auf die GmbH übertragen worden. Die Zahlungen auf die Gewerbesteuer muss aber der Einzelkaufmann leisten (§ 5 Abs. 2 GewStG), nehme ich an. Wie ist nun die spätere Zahlung des Kaufmanns auf die Gewerbesteuer gegen die Rückstellung in der GmbH zu buchen? Oder bin ich im Irrtum weil 1. die Gewerbesteuerrückstellung nicht in die GmbH hätte übernommen, sondern in der Umwandlungsbilanz gegen das Eigenkapital hätte ausgebucht werden müssen? oder 2. § 5 Abs. 2 GewStG keine Anwendung findet und die Gewerbesteuer nach der Vermögensübertragung auf die GmbH von der GmbH ausgeglichen werden müsste und nicht vom übertragenden Kaufmann? oder 3. gehe ich das Thema aus einem anderen Grund falsch an? Wäre super wenn ihr mir aus der Patsche helfen könntet. Schönen Gruß V-Zarow
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