Hallo zusammen, ich bearbeite gerade eine Schlussabrechnung für einen Mandanten. Wir betreuen die inländischen Unternehmen eines Unternehmensverbundes mit Hauptsitz/Konzernmutter im europäischen Ausland. Für mich hat sich eine Frage noch nicht gelöst. Antragsberechtigt sind ja nur die Unternehmen des Verbundes, die im Inland eine Betriebsstätte haben und dementsprechend werden deren Umsätze und Fixkosten berücksichtigt. Hierzu ja auch Randziffer 7 zu FAQ 1.1 (ÜIII): 7Im Falle einer inländischen Betriebsstätte in Verbindung mit einer ausländischen Konzernstruktur beziehungsweise ausländischen Konzernmutter können nur die Umsätze und Fixkosten der inländischen Betriebsstätten berücksichtigt werden. Zudem sind die Vorgaben zu verbundenen Unternehmen gemäß 5.2 zu berücksichtigen. Inländische und ausländische Unternehmensteile sind in diesem Sinne als ein Verbund zu betrachten. Müssen nun Umsätze (oder auch Fixkosten), die ein Inlandsunternehmen mit einem ausländischen Verbundunternehmen hat, für die Ermittlung des Umsatzrückganges eliminiert werden? Oder wird an der Grenze ein Cut gemacht und diese werden für die Ermittlung des Umsatzrückganges einbezogen? Dies geht für mich leider nicht eindeutig aus dem Text hervor. Ebenfalls nicht aus der Umsatzdefintion FAQ 1.3 (ÜIII): Nicht als Umsatz zu berücksichtigen sind: Umsätze eines Unternehmensverbundes, die gleichzeitig Kosten des Unternehmensverbundes darstellen (Leistungsverrechnung innerhalb des Unternehmensverbundes), oder der Kostendefinition, FAQ 2.4 (ÜIII): Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes (siehe 5.2) sind explizit nicht förderfähig. Dies gilt auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (siehe 5.2) beziehungsweise wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Artikel 3 Absatz 3 VO EU Nummer 651/2014). Hat jemand von euch dies vielleicht auch schon problematisiert? Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für Rückmeldungen oder Einschätzungen.
... Mehr anzeigen