Hallo Nadine, ich hatte die Problematik so noch nie, da bei der Anmeldung ohne SV-Nummer die anderen Daten angegeben (Geburtsort, Geburtsname, etc.) werden. Dann wird die SV-Nummer ja direkt im Programm zurückgemeldet und übernommen. Insofern ergibt sich da eigentlich kein Zuordnungsproblem. Eine Anmeldung bekommst du meines Erachtens nur geändert, wenn du Daten, die zur Anmeldung gehören, ab dem Monat in dem die Person angemeldet wurde, änderst. Also sagen wir, Eintritt des Arbeitnehmers im Februar 2020. Dann trägst du die SV-Nummer ab Februar 2020 ein. Dann müsste das funktionieren, dass die alte Anmeldung storniert und mit der SV-Nummer eine neue Anmeldung abgegeben wird. Sorry, ich bin relativ schlecht wenns um Erklärungen geht. Ich hoffe, Du kannst trotzdem was mit anfangen. Viele Grüße Marion
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