Moin, ich verstehe Ihren Sachverhalt noch nicht so ganz. Wenn das Unternehmen verkauft wurde, muss es doch einen Kaufvertrag geben, aus dem sich der Preis für das Unternehmen bzw. die Anlagegüter ergibt. Dieser stellt die Rechnung dar, auch wenn der Kauf ggf. aufgrund von § 1 Abs. 1a UStG ohne Umsatzsteuer erfolgt ist. Auf welcher Grundlage haben Sie denn die aktuellen Buchwerte ermittelt? Üblicherweise bucht man die neu erworbenen Anlagegüter in der FIBU ein und übernimmt sie dann über die Soforterfassung nach ANLAG. Vielleicht schildern Sie den Sachverhalt hier noch einmal konkreter, damit die Community Ihnen helfen kann. Viele Grüße aus dem Norden, bfit
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