Hallo zusammen, wir haben ein ähnliches Problem: eine Einzelunternehmerin, die im Bereich Einzelhandel, Verkauf von Kaffee schon länger am Markt tätig ist, und seit November 2019 zusätzlich ein kleines Café betreibt. Es handelt sich um benachbarte Branchen, es handelt sich auch um einen Mischbetrieb. Das Café ist seit November 2020 geschlossen, Einzelhandel war noch geöffnet. Überbrückungshilfe II: Alle Umsätze kumulativ betrachtet? Dann nicht antragsberechtigt. Oder können wir den Bereich Café herausnehmen und separiert betrachte? Vielen Dank.
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