Hallo, wir haben Arbeiter auf Lohnbasis die nach Stunden bezahlt werden und Angestellte die monatlich feste Gehälter erhalten. Die Abrechnungen werden in unserer Firma über den Steuerberater mit DATEV erstellt und die Vorgehensweise ist bei den Gehältern leider sehr schwer nachzuvollziehen. Die Lohnberechnungen unter KuG können gut nachvollzogen werden, schwierig wird es bei Gehältern. Leider verweist unser Steuerberater hier immer auf die automatischen Berechnungen von Datev und deren Richtigkeit. Diese haben wir bisher auch so hingenommen, der Abrechnungsmonat November wirft jedoch viele Fragen auf: Zu Beginn der Kurzarbeit sind alle Angestellten davon ausgegangen, dass bei Kurzarbeit 50% sich das Gehalt quasi halbiert und von der anderen Hälfte anteilig das KuG ermittelt wird. Unser Steuerberater ermittelt jedoch jeden Monat die Anzahl der Stunden des Monats und daraus errechnet sich jedes Mal eine Art Stundenlohn für die Angestellten. Normalerweise erhalten Angestellte unabhängig von der Anzahl der Kalendertage immer das gleiche Gehalt. Da es allerdings keine Vorerfahrungen zum Thema Kurzarbeit gibt vertrauten wir da auf den Steuerberater und haben uns mit den nicht planbaren und wechselhaften Summen arrangiert die ja auch mitunter durch Urlaub, Feiertage und die Steigerungsstufen (z.B. 60/70/80%) beeinflusst wurden. Für den November sind für alle Angestellten allerdings die 80% weggefallen. Laut dem Steuerberater liegt es daran, dass die Berechnung der Stunden und das daraus resultierende Ergebnis dafür gesorgt haben, dass das Nettoentgelt über 50% liegt. Und das lässt sich nun sehr schwer nachvollziehen, alle Angestellten arbeiten entsprechend der Kurzarbeit 50% halbe Tage. Laut dem Steuerberater hat sich aber durch die geringere Stundenanzahl im November der errechnete Stundenlohn erhöht, was zur Folge hat, dass ein höherer Wert erzielt wurde, der dazu führt, dass kein Anspruch auf 80% KuG besteht. Ein Beispiel eines Angestellten: Gehalt brutto regulär Kurz-arbeit Monats-stunden Oktober Gehalt KuG Oktober KuG Oktober Gehalt/KuG netto Oktober Monats-stunden November Gehalt KuG November KuG November Gehalt/KuG netto November 3.083,33 € 50% 176 1.517,95 € 693,12 € 1.841,43 € 168 1.589,10 € 499,08 € 1.688,22 € Dieser Angestellte bekommt also nur 60% KuG und somit weniger als im Vormonat, da sich sein ermittelter Stundenlohn durch weniger Stunden im November erhöht hat und somit das Nettoentgelt über den 50% (3.083,33/2=1.541,67 €) liegt. Wir können diese Art der Berechnung nicht nachvollziehen, bei den Löhnen wird ja auch ein fester Lohnsatz veranschlagt, der sich nicht verändert. Wenn für die Berechnung des KuG ein Stundenlohn benötigt wird, warum wird dieser bei den Gehältern nicht auch generell festgelegt? Es wird ja nicht mehr verdient, führt aber im Ergebnis dazu und zu Kürzungen des KuG die dringend benötigt werden. Eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit hat folgendes ergeben: „Wenn es, wie Sie mir geschildert haben, immer 50 % Kurzarbeit in Ihrem Betrieb gibt, und dies nicht wechselt, sollte der Steuerberater auch 50 % vom Gehalt als IST-Entgelt ausgeben und nicht nach Stunden berechnen. Wenn natürlich die KUG-Stundenanzahl öfter wechselt, ist es aufschlussreicher, das IST-Entgelt nach Stunden zu berechnen.“ Das heißt bei Gehaltsempfängern, die sich in 50% Kurzarbeit befinden müsste immer das halbe Gehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, unabhängig davon, wie viel Stunden ein Monat hat. Im Fall des obigen Angestellten also 1.541,67 € und damit müsste er auch 80% KUG erhalten. Unser Steuerberater beruft sich jedoch weiterhin auf telefonische Aussagen des DATEV-Supports, das korrekt abgerechnet wird. Man hat uns folgende Übersicht zukommen lassen, die eigentlich genau das Problem wiedergibt, dass nicht nachvollzogen werden kann: Man beruft sich weiterhin auf die tägliche Erfassung der Fehlstunden die dazu führt, dass sich bei 4 Stunden weniger im Monat der Stundenlohn erhöht, was dazu führt, dass der Anspruch verfällt. Meine Frage ist daher erneut, warum kann in DATEV bei Gehaltsempfängern nicht ebenso ein fixer Stundenlohn festgesetzt werden, wie bei den Lohnempfängern? In diesem Fall generell 173,3 Stunden pro Monat. Warum müssen umständlich alle Tage der Angestellten manuell mit Fehlzeiten erfasst werden, wenn eigentlich klar ist, dass Sie für Ihr Gehalt 50% Leistung erbringen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es von Ihrem System her keine Möglichkeit gibt das fest einzustellen. In Großbetrieben mit mehreren hundert Angestellten würde das Bedeuten, dass jeden Monat alle Zeiten der Gehaltsempfänger an jedem Tag manuell erfasst werden müssten anstatt in den Grundeinstellungen zu hinterlegen, dass der Gehaltsempfänger sich zu 50% in Kurzarbeit befindet und das System dann automatisch das halbe Gehalt als KuG-Basis veranschlagt. Ich hoffe ich habe mich gut verständlich ausgedrückt und hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank und Grüße
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