Haufe Finance Office sagt genau das Gegenteil: Bei Beantragung von Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber geht dieser bis zur Erstattung durch die Agentur für Arbeit in Vorleistung. Nach Beantragung des Kurzarbeitergeldes und mit monatlicher Zahlung an den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit eine Forderung. Diese bucht er auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04). Das Kurzarbeitergeld stellt mithin nur einen durchlaufenden Posten für den Arbeitgeber dar. Überweist die Arbeitsagentur den Betrag, erfolgt die Buchung auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Vermögensgegenstände" 1500 (SKR 03) bzw. 1300 (SKR 04). https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kurzarbeitergeld-1-so-kontieren-sie-richtig_idesk_PI20354_HI2149092.html
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