Genauso sehe ich es auch. Man muss möglicherweise nochmal an die Definition von Vbl und Anzahlung ran. Ich hatte Anzahlungen bisher in diesem Zusammenhang nicht auf dem Radar. Tatsächlich haben wir in der Vergangenheit z.B. bei Vorauszahlungen z.B. für ein Jahr die USt sofort abgeführt und dann den Restbetrag als PRAP aufgelöst. Wenn ich dieses mal eine Vereinbarung zw. Studio und Mitglied dergestalt habe, dass das Studio den Beitrag z.B. im nächsten "offenen" Monat verrechnet, also konkret dann in diesem Monat (Bsp. Feb. 2021) auch nicht abbucht, dann habe ich m.E. eine klare Verbindlichkeit.
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