Liebe Community, für meine Mandantin wurde mit dem Jahresabschluss 2018 für verschiedene WG die Sonder AfA nach §7g EStG in Anspruch genommen. Diese wurde vom FA nicht anerkannt, weil hierzu kein Nachweis (Rechnungen) durch die Mandantin erbracht wurde. Die Einspruchsfrist für den Bescheid ist abgelaufen. Nun meine Frage: Wie kann ich die Sonder AfA nachträglich in 2018 rückgängig machen bzw. ist diese im Rahmen des Jahresabschluss 2019 rückgängig zu machen? Kann ich die Sonder AfA erneut mit dem Jahresabschluss 2019 buchen, obwohl sie in 2018 verwährt wurde?
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