@schmulz Hallo Herr Schmulz, ich kann Ihre Irritation bzgl. der Nachladung des Zertifikats nachvollziehen. Aber vielleicht kann ich etwas zur Aufklärung beitragen 🙂 Auch unser Ziel ist es möglichst viele Zertifikate nachzuladen und den Versand von neuen „Plastikkarten“ möglichst gering zu halten. Wie im vorigen Post beschrieben, sind wir aber teilweise aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen gezwungen eine Folgekarte zu verschicken. Im Anschreiben vom 6.9.2021 an Ihren Mandanten wurde dargelegt, dass für die betroffene SmartCard keine Nachladung möglich ist und hierzu eine physikalische Karte verschickt werden muss. Die dort erwähnten Hilfedokumente sollten Ihnen bzw. Ihrem Mandanten weitere Hintergründe zur Verfügung stellen. In Folge dessen kann die neue SmartCard ohne Einschränkung weiter verwendet werden. Anpassungen bzgl. EBICs müssen (www.datev.de/hilfe/1005781) nicht durchgeführt werden. Eine entsprechende Information hätte bereits im Rahmen des ersten Servicekontaktes erfolgen müssen. Bitte entschuldigen Sie die hiermit entstandenen Umstände.
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