Vielen Dank für die Antwort! Beim Firmenwagen zieht der AG ja den Steuerbetrag für den geldwerten Vorteil (Whg-Arbeit) zunächst monatlich ab, wenngleich der AN ja später die Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend macht und beide Werte m.E. verrechnet werden. Ich werde ich da also erstmal genauer einlesen. Danke nochmals!
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