Hallo, der Schweizer arbeitet vollständig aus seinem Homeoffice in der Schweiz für einen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland? Dann gilt der Grundsatz Steuer- und SV-Pflicht komplett in der Schweiz. Der AG muss also eine Lohnabrechnung in der Schweiz erstellen lassen. Es kann aber immer Ausnahmen geben, daher sind das DBA und die SV-Vorschriften zu prüfen. VG Eva
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