Hallo liebe DATEV Community, aus aktuellem Anlass war ich heute wieder auf der Download-Seite des Arbeitsamtes und habe dort das Formular Kug 107a Stand 09.2020 entdeckt. Es handelt sich um eine "Erklärung zur Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Datenübermittlung aus Lohn-oder Gehaltsabrechnungssoftware" Dieses Formular soll vom AG unterzeichnet werden und zusammen mit der Anzeige des Arbeitsausfalls abzugeben. Bisher konnte die Datenübermittlung aus Datev nicht erfolgen. Gibt es dazu Änderungen? Wir hatten das Problem, dass einzelne Anträge, die in Papierform abgegeben wurden nicht beim Arbeitsamt eingingen, keiner es merkte und dann in Folge wegen abgelaufener Frist die Auszahlung verweigert wurde. Aufgrund der Fülle der monatlich zu stellenden Auszahlungsanträgen, wäre meines Erachtens die Datenübermittlung aus dem Lohnprogramm heraus wichtig! Wann kann damit gerechnet werden? Freue mich auf Hinweise LG Karin Kirchner
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