Hallo, bei einem AN (Arzt) werden die Beiträge nicht an die gesetzliche RV abgeführt, sondern an ein Versorgungswerk (9010). Ab November 2020 ist er Altersvollrentner und bekommt eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rente. Er arbeitet weiter und bekommt erst ab Februar nächsten Jahres Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk. Der AN verdient über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt freiwillig in die gesetzliche KK und kann aber erst ab Februar in die RentnerKK aufgenommen werden. Die KK möchte, dass ab November statt Firmenzahler auf Selbstzahler geschlüsselt wird (0000 mit "ermäßigter Satz" bei freiwilliger KK). Kann mir Jemand sagen, wie welchen Personengruppenschlüssel und welchen Beitragsgruppenschlüssel ich ab 01.11.2020 verwenden muss? Habe bereits einiges ausprobiert, das mir schlüssig erschien, LODAS sieht das anders... Sitzt das Problem vor dem Computer oder ist die Konstellation unschlüssig? Vielen Dank im Voraus.
... Mehr anzeigen