Hallo, es ist nach dem Tarifabschluß/Schiedsspruch nicht nur eine Corona-Prämie zu zahlen, sondern ab 01.10.2020 auch eine "Wegstreckenentschädigung" als pauschaler Zuschlag auf den Tariflohn bzw. das Gehalt. Der Zuschlag tritt neben den GTL und erhöht daher nicht die Berechnungsgrundlage für Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge oder das 13. ME. Gibt es hierzu möglicherweise auch schon nähere Infos? F. Jäger
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