Über die Gehaltsumwandlung werden die zusätzlichen 40€ ja steuerfrei in die bAV eingezahlt. Einen Vorteil hätte der AN, wenn er die 40€ in einen neuen Vertrag steckt oder seinen aktuellen ändern kann und somit die gesamte Gehaltsumwandlung um 40€ auf 241,25€ steigt.
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