Hallo Herr Lutz, nach Auskunft vom Finanzamt ist bei einem Zweckbetrieb mit Einnahmen > 35.000 € auch anzukreuzen "Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben >35.000 €" "ja" und der Zweckbetrieb unten aufzuführen. Diese Auskunft erscheint mir auch logisch und das Formular kann scheinbar von Kollegen auch so ausgefüllt werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann entweder steuerbegünstigt (Zweckbetrieb) oder steuerpflichtig sein (Amtliche Anleitung VZ 2019 Hinweis 206). Aus meiner Sicht ist somit das Formular in sich stimmig, da die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nicht immer eindeutig ist und bei Einnahmen > 35.000 € eventuell eine Prüfung erfolgen soll. Mit dem Körperschaftsteuerprogramm von Datev ist es meines Erachtens nicht möglich die Anlage Gem korrekt zu übermitteln. Freundliche Grüße Susanne Baumann
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