Hallo liebe Community, ich habe ein Frage bezüglich der Überbrückungshilfe bei einer Betriebsaufspaltung... Sachverhalt: Gesellschafter (natürliche Person) ist mit 60% an der GmbH beteiligt und vermietet dieser ein Grundstück/Gebäude. Es liegt unzweifelhaft eine (steuerliche) Betriebsaufspaltung vor. Laut FAQ des BMWI unter 2.4 steht folgendes.... "Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes (siehe 5.2) sind explizit nicht förderfähig. Dies gilt auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung EU Nr. 651/2014). Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafter (natürliche Personen) werden als Fixkosten anerkannt und sind damit förderfähig." M.E.n. widerspricht sich das..... Stellen diese Mietkosten bei der GmbH nun förderfähige Fixkosten dar oder nicht? Vielen Dank vorab.
... Mehr anzeigen