Hallo! in meiner Probeabrechnung für August wird für einen Gehaltsempfänger nicht der erhöhte Kug-Satz ausgewiesen, obwohl 50% der Arbeitszeit (Soll 168 Stunden und Ist 84 Stunden) Kurzarbeit sind. Er bezieht ein Bruttogehalt. Liegt dies am Durchschnittstundensatz von 173,33 h, der unterschritten ist? Ist das korrekt oder muss man eine andere Einstellung vornehmen? Bei Mitarbeitern mit der Lohnart Festbezug Netto erfolgte die Berechnung des Kug zu den erhöhten KuG-Sätzen. Worin besteht der Unterschied zur Bruttolohnart? VG
... Mehr anzeigen