Dieselbe Frage stelle ich mir derzeit auch... Gem. Definition verbundene Unternehmen, liegen solche ja nur vor wenn folgendes erfüllt ist: "Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in sachlich benachbarten Märkten tätig sind." Das Beispiel in den FAQs bezieht sich ja aus Restaurants/Hotels. Bei einer Betriebsaufspaltung üben Besitz- und Betriebsunternehmen ja generell nicht eine Tätigkeit auf demselben Markt aus (1x Verpachtung, 1x betriebliche Tätigkeit). Wie handhabt ihr diese Fälle derzeit?
... Mehr anzeigen