Hallo Frau Eichler,   vielen Dank für Ihre Antwort. Wie der Kollege beschreiben hat, kann der elektronischen Übermittlung an die Agentur für Arbeit widersprochen sein. In meinem Fall hat die Agentur eine vorzeitige Bescheinigung vor dem eigentlichen Austrittsmonat angefordert, so dass ich diese über das Bescheinigungswesen erstellen musste. Der MA der Agentur hat sich daraufhin bei uns gemeldet und eine Korrektur gefordert.  
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