Die praktische Fragestellung dazu: Jetzt, also im März 2021, erwirbt man ein Digi Wirtschaftgut, zum Beispiel einen PC mit AHK 1.200,00 €. Wie ist dann jetzt zu buchen? Ist es im SKR 04 dann das Konto 0630 Betriebsausstattung? Oder sollte man ein Unterkonto für die "neuen" digitalen Wirtschaftsgüter einrichten? Oder ist es zeitnah vorgesehen, dass im SKR ein spezielles AV-Konto dafür benannt wird? Und wählt man dann manuell eine AfA-Dauer von 1 Jahr im RW-Modul Anlagebuchhaltung, damit die Abschreibung gleich gebucht und das Anlagegut im Anlagespiegel entsprechend vermerkt und wertmäßig reduziert wird? Oder sollte man zurzeit nur die Anschaffung buchen und erst einmal warten, ob es bis Jahresende für die neue Regelung vielleicht ein allgemein vorgegebenes Konto zur Abschreibung gibt?
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