Hallo @coester, ich glaube verstanden zu haben, was Du uns hier erläutert hast. Um es nachzuvollziehen, habe ich im Anhang ("KUG und Feiertage.pdf") versucht ein Beispiel mit solchen Daten zu konstruieren, welches sich an dem Beispiel 2.3.1 Beispiel Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Gehaltsempfänger) aus Dokument 5303312 orientiert. (Leider ist in der Info-Datenbank kein Beispiel aufgeführt, welches bei Feiertagen nicht von 100% Ausfall ausgeht.) Basis ist ein Büroangestellter (Gehaltsempfänger), der regulär nicht an Feiertagen arbeitet, der seit April zusammen mit der gesamten Abteilung in Kurzarbeit ist, deren Arbeitszeit pauschal um 25% reduziert wurde. Er hat jetzt wöchentlich 30 Stunden und arbeitet Mo-Fr täglich 6 Stunden, statt vorher 40 Wochenstunden (Mo-Fr täglich 8 Stunden). Im Mai gab es zwei Feiertage (1.5. und 21.5.), an denen er durch die Kurzarbeit ebenfalls jeweils 6 Stunden gearbeitet hätte, wenn kein Feiertag gewesen wäre. Der KUG-Ausfall im Mai würde sich jetzt aus 19 Arbeitstagen x 2 Stunden (= 38h) und 2 Feiertagen x 2 Stunden (= 4h) zusammensetzen und sich auf 42 Stunden summieren. Habe ich das richtig verstanden? Bei der Ermittlung des Ist-Entgelts (siehe Beispiel im PDF) würde ich dann diese 42 Stunden heranziehen, sowie 4 Stunden bei der Berechnung des Feiertagsentgelts, oder? Analog bei LODAS würde ich dann vermutlich folgendes buchen: PersNr Wert BS LA xxx 38,00 1 Eig LA zur StLA 410 (Kurzarbeitergeld) xxx 4,00 1 Eig LA zur StLA 414 (Feiertagsentg. i.H.Kug) Liege ich damit richtig? Viele Grüße
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